Die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben des Paragraph 13 AGG in der Praxis und die Erfüllung der in in Teil A und B dargelegten Mindestanforderungen auf rechtssichere Weise - insbesondere im Zusammenhang mit sonstigen Vorschriften und Strukturen - ist die eine Sache. Eine andere ist die effektive Einführung einer externen Antidiskriminierungsstelle, so dass sie von Deiner Belegschaft angenommen und von Betroffenen auch wirklich genutzt wird.
Kurz gesagt: Es kann ganz schön kompliziert werden!
Wir beraten Dich als Arbeitgeber:in bei der Einführung einer eigenen Antidiskriminierungsstelle. Immer mit dem Ziel, Deinem Unternehmen dabei zu helfen, Diskriminierung wirksam zu bekämpfen. Mit konkreten Vorschlägen zur praktischen Umsetzung. So verhindern wir gemeinsam, dass diskriminierendes Verhalten in Deinem Betrieb überhaupt erst entsteht.
In einem ersten kostenfreien Beratungsgespräch analysieren wir ausgehend von Deiner aktuellen Situation mögliche Ansatzpunkte und empfehlen einfache Änderungen.
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